Aktuelles zum Familienrecht

Gesetzgeber ändert Regelungen beim Unterhaltsvorschuss

Alle minderjährigen Kinder sollen künftig einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Der staatliche Vorschuss wird auf Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet.


 Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil kein Unterhalt, drohen häufig finanzielle Probleme. Daher sollen Kinder nun bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen halten.
Bisher erhalten Kinder von Allerziehenden lediglich bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Die Bezugsdauer war auf sechs Jahre begrenzt. Diese Begrenzung wird nun aufgehoben.


Der Unterhaltsvorschuss beträgt derzeit für Kinder bis zu fünf Jahren 150 € monatlich, für Kinder von 6-11 Jahren liegt er bei 201 €,  für Kinder von 12-17 Jahren soll der Unterhaltsvorschuss 268 € betragen. Die Leistungen können beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Die Neuregelung zum Unterhaltsvorschuss ist zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten.

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