Fachanwalt für

Familienrecht

Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Ein spezieller Schwerpunkt von Rechtanwalt Dr. Altmann ist das Familienrecht. Eine besondere Rolle spielen dabei Scheidungen und die damit verbundenen komplexen Fragestellungen. Dies ist eine weitere Kernkompetenz, da Dr. Altmann über langjährige Erfahrung im Familienrecht und insbesondere in der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen verfügt.

Schwerpunkte hierbei sind:

  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Unterhalt
  • Umgang mit dem Kind
  • Sorgerecht
  • Versorgungsausgleich
  • Auflösung von Lebenspartnerschaften

Rechtsanwalt Dr. Altmann vertritt Sie als Fachanwalt für Familienrecht, gerichtlich und außergerichtlich.

Seine nun fast 25 jährige Erfahrung ermöglicht ihm in Prozessen vor dem Familiengericht für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen.


Berührungspunkte zum Steuerrecht und Immobilienrecht

Viele Scheidungen haben erhebliche Berührungspunkte zum Steuerrecht und zum Immobilienrecht, da oft Streitigkeiten über die Auseinandersetzung bezüglich einer Immobilie bestehen und jede Scheidung steuerliche Veränderungen auslöst.

Rechtsanwalt Dr. Altmann ist als Fachanwalt für Steuerrecht und Immobilienrecht in besonderem Maße in der Lage diese fachübergreifenden Problemstellungen in Familienstreitigkeiten zu lösen und berechtigte Ansprüche für seine Mandanten durchzusetzen.